Beiragsordnung
Mitglied werden
Beitragsordnung
§ 1
Beitragspflichtig sind Mitglieder der Verkehrswacht Harburg-Land e.V. gemäß § 5 der Satzung.
§ 2
Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Ab dem 01.01.2023 beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens für | ||
Privatpersonen | 10,00 € | |
Firmen | 20,00 € | |
Schulen- und Schulvereine | 20,00 € | |
Gemeinden | 25,00 € |
§ 3
Der Beitrag in voller Höhe ist fällig zum 1.März des Jahres.
Unabhängig vom Datum des Beitritts ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe für das laufende Geschäftsjahr fällig. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Der Beitragseinzug sollte im Lastschriftverfahren erfolgen. Nur in Ausnahmefällen werden Beitragsrechnungen erstellt.
§ 4
Kommt ein Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so erhält es im November des laufenden Geschäftsjahres eine Zahlungserinnerung. Wird der Mitgliedsbeitrag auch darauf hin nicht bezahlt, erhält das Mitglied im Januar des Folgejahres eine Mahnung mit Fristsetzung bis zum 31.03. des lfd. Jahres.