Verkehrshelferdienste
Eine Möglichkeit, die Kinder auf dem Schulweg effektiver zu schützen ist:
Diese ehrenamtliche Tätigkeit leistet einen vorbildlichen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen, weil Verkehrshelfer gerade die
jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen.
Wer kann Verkehrshelfer werden?
Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse, die mindestens 13 Jahre als sind
Ältere Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen, die Patenschaften für Grundschulen in der Nähe übernehmen
Eltern, Großeltern oder andere Verwandte der Kinder
Die Verkehrswacht liefert die kostenlose Ausrüstung: Warnüberwürfe, Schirmmützen, Dienstbücher und Winkerkelle und beteiligt
sich an den Kosten für ein jährliches Dankeschön bei der Aus- und Fortbildung durch die örtliche Polizei.
Versicherungsschutz über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband.
Hinsichtlich der Haftpflicht für Schülerverkehrshelfer: der kommunale Schadensausgleich.
Möchten sie eine Verkehrshelfergruppe gründen? Rufen Sie an:
Es gibt folgende Verkehrshelferdienste im Landkreis Harburg: | ||
Schülerverkehrshelfer | J.P.-Eckermann-Schule | seit 1971 |
Elternverkehrshelfer | Grundschule Horst | seit 1983 |
Elternverkehrshelfer | Alte Stadtschule Winsen | seit 1992 |
Elternverkehrshelfer | Grundschule Jesteburg | seit 1994 |
Elternverkehrshelfer | Holm-Seppensen | seit 2002 |
Elternverkehrshelfer | GS Ramelsloh | seit 2003 |
Elternverkehrshelfer | Grundschule Stelle | seit 2006 |
Schüler-Buslotsen | Gymnasium Tostedt, Hitfeld und Salzhausen | seit 2012 |